ONLINEKURS

Einheitlicher Bewertungsmaßstab

Dein Know-How für die Kassenabrechnung

Als (neu) niedergelassene:r Psychotherapeut:in kann es schlicht überfordernd sein sich im Dschungel der Abrechnungsziffern zurecht zu finden.

Wer darf überhaupt was abrechnen und was nicht? Was geht als Videositzung? Und was geht auch ohne direkten Patientenkontakt? Was kann ich im Rahmen einer Einzel- und Gruppentherapie abrechnen?

Kursbeschreibung

Die Erklärungen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab sind nicht immer eingängig und die gängigen Kommentierungen (fast) nur für Juristen verständlich.  Für eine solide wirtschaftliche Praxisführung brauchst du aber einen vollständigen Überblick über alle Möglichkeiten der Abrechnung. Denn einen Verstoß gegen die vertragsärztliche Pflicht zur genauen Abrechnung begeht nicht nur, wer nicht erbrachte Leistungen abrechnet, sondern auch, wer tatsächlich erbrachte Leistungen nicht oder nicht vollständig abrechnet. 

Am Thema Abrechnung kommt also niemand der eine Praxis gründet vorbei. Der Kurs stellt dabei nicht nur alle für Psychotherapeut:innen abrechenbaren Leistungsziffern dar, sondern zeigt auch anhand typischer Behandlungsfälle auf, wie die EBM-Ziffern in der Praxis anzuwenden sind.

Der Kurs richtet sich gleichermaßen an erfahrene Kolleg:innen, die das Thema Abrechnung nochmal von Grund auf wiederholen wollen.

Datum

aktuell in Überarbeitung für den neuen Orientierungspunktwert 2024

Ort

online

Referentin

Nina Engstermann

Teilnahmegebühr

n.n.

Wesentliche Inhalte

Entstehung und Herleitung der Gebührenordnung

Abrechnung allgemeiner Leistungen

Aufbau und Verwendung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) in der Vertragspsychotherapeutischen Versorgung

Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen aus Einzel- und Gruppentherapie

Wichtige Begrifflichkeiten

Bonus: alles rund um Videosprechstunden

Bonus: Richtig codieren

Das sagen meine Kund:innen

Telefon

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E-Mail

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